Antrag / Bedarfsanzeige Lernförderung (Bildung und Teilhabe)

Einleitung und Datenschutzerklärung

Sie sind im Besitz einer gültigen Münsterlandkarte, die mit den Ziffern 1020 beginnt?

Dann beantragen Sie bitte mittels dieses Formulars die Lernförderung. Füllen Sie den Antrag vollständig aus.

Nach Absenden des Formulars, erfolgt eine automatische Weiterleitung zu der angegebenen Schule.

Die Lernförderung findet üblicherweise schulnah durch qualifizierte Lernförderkrafte im Anschluss an den Unterricht statt.

Wenn Sie explizit die Durchführung der Lernförderung durch einen registrierten Anbieter wünschen, geben Sie dies bitte unten im Feld weitere Anmerkungen für die Schule an. Die zuständige Ansprechperson der Schule wird Ihren Antrag weiterbearbeiten und sich bei weiteren Fragen mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sollten Sie mit Wohnsitz in Münster nicht im Besitz einer Münsterlandkarte sein, empfehlen wir Ihnen sich auf der Seite des Jobcenters zu informieren und Ihren Anspruch entsprechend prüfen zu lassen. Wenn Sie Anspruch auf die Leistungen haben, erhalten Sie die Münsterlandkarte.

Weiterführende Informationen:

  • zu Bildungs- und Teilhabeleistungen finden Sie hier.
  • zu Bildungs- und Teilhabeangeboten mit der Münsterlandkarte können sie hier suchen.
  • zur Lernförderung finden Sie hier.
Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig! Deshalb werden wir alle personenbezogenen Daten von Ihnen ausschließlich für den in der Einleitung genannten Zweck nutzen und nach Ablauf der rechtlichen Aufbewahrungsfristen löschen. Die Daten dienen der Schule zur Bearbeitung Ihrer Anfrage, sie werden an alle am Prozess beteiligten Personen in der Webanwendung weitergegeben. Dies beinhaltet auch die Kontaktaufnahme von und mit Lernförderkräften. Ich bin damit einverstanden, dass meine nachfolgenden Angaben gespeichert und verarbeitet werden. Wenn ich als Fachkraft das Formular ausfülle, habe ich die Personensorgeberechtigten oder die Schüler*in (ab 15 Jahren) über die Datenverarbeitung und -weitergabe informiert und diese haben zugestimmt.

Angaben Antragsteller*in

Sind Sie Fachkraft?

Bitte beachten Sie: Wenn Sie im Beisein der Schüler*in oder der Eltern diesen Antrag gemeinsam ausfüllen sollten, wählen Sie bitte die entsprechende Rolle (Schüler*in oder Eltern) aus. Das Prinzip des Hinwirkungsgebotes ist in § 4 SGB II geregelt.

Sind Sie Schüler*in?

Ab einem Alter von 15 Jahren können Sie als Schüler*in das Formular eigenständig absenden.

Die Kontaktdaten werden in der Regel an die zugewiesene Lernförderkraft weitergeleitet. Diese kann Sie im Verlaufe zur Organisation der Durchführung anrufen.

Informationen zur Schülerin / zum Schüler

Wenn die Familiensprache nicht Deutsch ist, kann Sprachförderung beantragt werden.

1020

Geben Sie die Ziffern nach 1020 an.

Achten Sie dabei darauf, dass die Karte zur Angabe Schüler*in passt.

Die Karte beginnt nicht mit 1020?

In diesem Fall kann der Antrag nicht an die Stadt Münster geleitet werden.

Wenden Sie sich für die Lernförderung an die zuständige Behörde/Sachbearbeitung (Jobcenter des Wohnortes der Schüler*in).

Geben Sie mindestens ein Fach an. Es können auch mehrere Fächer angegeben werden.

Unser Tipp: Sprechen Sie Ihre Eingabe vorher mit der Klassenleitung oder der Fachlehrkraft ab.

Dafür können Sie den Elternsprechtag nutzen.

Geben Sie dies hier bitte explizit an. Die Lernförderung findet sonst durch die zugewiesene Lernförderkraft in der Schule vor Ort statt.

Bestätigung Antragsteller*in
Unterschrift: Leeren